BGH - Urteil vom 08.11.1973
VII ZR 246/72
Normen:
BBauG § 123; BGB § 677; BGB § 812;
Fundstellen:
BGHZ 61, 359
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf ? Urteil vom 21.11.1972 ? 23 U ...,

Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der Kosten aufgrund eines ErschließungsvertragsWer gemäß § 123 Abs. 3 BBauG einer Gemeinde gegenüber die Erschließung von Baugelände übernommen hat, kann vom Eigentümer eines zum Erschließungsgebiet gehörenden Grundstücks anteiligen Ersatz des Erschließungsaufwands weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung verlangen.

BGH, Urteil vom 08.11.1973 - Aktenzeichen VII ZR 246/72

DRsp Nr. 2009/18578

Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der Kosten aufgrund eines ErschließungsvertragsWer gemäß § 123 Abs. 3 BBauG einer Gemeinde gegenüber die Erschließung von Baugelände übernommen hat, kann vom Eigentümer eines zum Erschließungsgebiet gehörenden Grundstücks anteiligen Ersatz des Erschließungsaufwands weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung verlangen.

Wer gemäß § 123 Abs. 3 BBauG einer Gemeinde gegenüber die Erschließung von Baugelände übernommen hat, kann vom Eigentümer eines zum Erschließungsgebiet gehörenden Grundstücks anteiligen Ersatz des Erschließungsaufwands weder aus Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung verlangen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Düsseldorf vom 21. November 1972 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BBauG § 123; BGB § 677; BGB § 812;

Tatbestand: