Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten, soweit über die Kosten nicht bereits rechtskräftig entschieden ist.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 10 000 € und für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht und das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt. Die Festsetzung des Streitwertes in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2021 bleibt hiervon unberührt, soweit der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung verworfen worden ist.
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