Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der notwendig Beigeladenen.
Der Streitwert beträgt auch im Berufungszulassungsverfahren 60.000,00 Euro.
Der Antrag hat keinen Erfolg.
Die Berufung kann nicht zugelassen werden, weil keiner der nach §
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§
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