BVerwG - Beschluss vom 14.10.2014
4 BN 21.14
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; UmwRG § 2 Abs. 3;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 06.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 D 14/13

Fehlerhaftigkeit der öffentlichen Bekanntmachung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans über ein Bioenergiezentrum

BVerwG, Beschluss vom 14.10.2014 - Aktenzeichen 4 BN 21.14

DRsp Nr. 2014/17339

Fehlerhaftigkeit der öffentlichen Bekanntmachung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans über ein Bioenergiezentrum

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; UmwRG § 2 Abs. 3;

Gründe

Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.