OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 03.05.2001 10 B 311/01
Normen:
BauO NRW § 82 Abs. 8 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1575
Fertigstellung eines Bauvorhabens
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 10 B 311/01
DRsp Nr. 2001/15199
Fertigstellung eines Bauvorhabens
Ein Bauvorhaben ist nicht deswegen nicht ordnungsgemäß fertiggestellt, weil ein Wintergarten, zu dessen Errichtung der Verkäufer sich als Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag gegenüber der Bauordnungsbehörde verpflichtet hat, nicht fertiggestellt ist.