OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 03.05.2001
10 B 311/01
Normen:
BauO NRW § 82 Abs. 8 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1575

Fertigstellung eines Bauvorhabens

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 10 B 311/01

DRsp Nr. 2001/15199

Fertigstellung eines Bauvorhabens

Ein Bauvorhaben ist nicht deswegen nicht ordnungsgemäß fertiggestellt, weil ein Wintergarten, zu dessen Errichtung der Verkäufer sich als Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag gegenüber der Bauordnungsbehörde verpflichtet hat, nicht fertiggestellt ist.

Normenkette:

BauO NRW § 82 Abs. 8 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1575