Der Senat entscheidet über die Streitwertbeschwerde der Beklagten nach §
Die zulässige Beschwerde hat im tenorierten Umfang Erfolg. Der vom Verwaltungsgericht im Urteil vom 17. Februar 2020 festgesetzte Streitwert i. H. v. 75.000 € (Regelwert gemäß §
Die Beschwerde trägt vor, die Klägerin habe mit Antrag vom 29. Juni 2017/24. Oktober 2017 eine gemeinsame Zustimmung bei der Beklagten beantragt. Die Beklagte habe dem Antrag mit Bescheid vom 24. Januar 2018 zugestimmt. Aus den Antragsunterlagen sei ersichtlich, dass es sich nicht um Einzelverfahren nach dem
Dieses Vorbringen greift nicht durch.
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