Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Der Antragsteller wendet sich gegen die 5. Änderung des Bebauungsplans "Horstgelände I" der Antragsgegnerin.
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