In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. Mai 2020 wird der Streitwert im Verfahren AN 17. K 19.00943 bis zur Verbindung mit dem Verfahren AN 17 K 20.00022 auf 7.500,-- Euro und ab Verbindung der beiden Verfahren auf insgesamt 7.500,-- Euro festgesetzt.
Die von den Bevollmächtigten der Beigeladenen in eigenem Namen eingelegte Beschwerde (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|