Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf die Wertstufe bis 4.000 Euro festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch den Senat als Spruchkörper, weil das Verwaltungsgericht über den Streitwert ebenfalls durch den gesamten Spruchkörper und nicht durch einen Einzelrichter entschieden hat (§
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