Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1. gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung hat Erfolg.
Die Beschwerde ist zulässig, nachdem im Urteil vom 21. November 2019 die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. für erstattungsfähig erklärt worden und auch im Übrigen die Voraussetzungen der §§
Mit der Beschwerde wenden sich die Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen zu 1. gegen die Höhe des vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. November 2019 für das Klageverfahren nach §
den Streitwert anderweitig auf 10.000,00 Euro, hilfsweise auf 7.500,00 Euro festzusetzen.
Die Beschwerde ist im geltend gemachten Umfang begründet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|