Der Streitwert wird für die Revisionsinstanz auf 6.000.000 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf die Revision 6.000.000 € und auf die Anschlussrevision 4.800.000 €.
In Abänderung der Wertfestsetzungen in dem Urteil des Oberlandesgerichts München - 8. Zivilsenat - vom 2. September 2021 wird der Streitwert für das Berufungsverfahren ebenfalls auf 6.000.000 € festgesetzt.
1. Für das Revisionsverfahren beträgt der Streitwert 6.000.000 €, wobei auf die Revision 6.000.000 € (geschätzte Nacherfüllungskosten) und auf die Anschlussrevision 4.800.000 € entfallen. Eine Addition hat zu unterbleiben, weil es sich um denselben Gegenstand i.S.d. §
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