Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird gemäß §
Für den Streitwert in der Revisionsinstanz wertbestimmend ist der (nicht im Sinne des § 256 Abs. 2 ZPO umdeutbare) Feststellungsantrag der Kläger, dessen Wert sich gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Januar 2016 -
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