OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 19.04.2018
11 L 9.18
Normen:
GKG § 63 Abs. 3 S. 2; GKG § 68 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Potsdam, vom 27.11.2014

Festsetzung des Streitwerts für die Zeit bis zur teilweisen Klagerücknahme

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2018 - Aktenzeichen 11 L 9.18

DRsp Nr. 2019/12691

Festsetzung des Streitwerts für die Zeit bis zur teilweisen Klagerücknahme

Tenor

Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27. November 2014 wird geändert. Der Streitwert wird für die erste Rechtsstufe für die Zeit bis zur teilweisen Klagerücknahme auf 192.243,30 EUR festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 63 Abs. 3 S. 2; GKG § 68 Abs. 1 S. 1;

Gründe