Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Der Bevollmächtigte des Beklagten wendet sich gegen die Festsetzung des Streitwerts auf 448,76 Euro im Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Juni 2018. In dem zugrundeliegenden Verfahren, das nach Rücknahme der Klage nach §
Mit der Beschwerde beantragt der Bevollmächtigte des Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Juni 2018 - 7 C 18.898 - (juris), den Streitwert auf 5.448,76 Euro festzusetzen.
Der Kläger verwahrt sich gegen das Begehren.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten Bezug genommen.
II.
Über die Beschwerde entscheidet die Berichterstatterin gemäß §
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