Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 20.08.2020 geändert.
Der Streitwert für den Rechtsstreit S 41 SO 39/20 wird auf 500 € festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung des Auffangstreitwertes von 5.000 € für eine Untätigkeitsklage.
Der iSd §
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