Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 2.12.2021 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers im eigenen Namen erhobene Streitwertbeschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
Vgl. zur Entscheidung durch den Berichterstatter nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|