Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde des Antragstellers, mit der er begehrt, den von dem Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro festgesetzten Streitwert auf 7.500 Euro heraufzusetzen, hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert gemäß §
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