Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das Klageverfahren erster Instanz wird auf 19.955,96 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Über die Streitwertbeschwerde entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
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