VGH Bayern - Beschluss vom 22.12.2014
2 ZB 13.1228
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; StaffelBauO § 15a Abs. 1 S. 1;

Festsetzung einer Baulinie oder Baugrenze in einem Bebauungsplan

VGH Bayern, Beschluss vom 22.12.2014 - Aktenzeichen 2 ZB 13.1228

DRsp Nr. 2015/5421

Festsetzung einer Baulinie oder Baugrenze in einem Bebauungsplan

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 12.500,-- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; StaffelBauO § 15a Abs. 1 S. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung (§§ 124, 124a Abs. 4 VwGO) hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.