OVG Niedersachsen - Urteil vom 09.11.2000
1 K 3742/99
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 8, § 1 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Nr. 24 ;
Fundstellen:
BRS 63, 156
BauR 2001, 363
UPR 2001, 237

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets in unmittelbarer Nachbarschaft einer Straße und eines Gewerbebetriebs)

OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 1 K 3742/99

DRsp Nr. 2001/5053

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets in unmittelbarer Nachbarschaft einer Straße und eines Gewerbebetriebs)

»Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes "auf der grünen Wiese" in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer verkehrsreichen Straße und einem lärmintensiven Gewerbebetrieb darf nicht dadurch "bewältigt" werden, daß die Schutzwürdigkeit des Wohngebietes im Sinn einer Gemengelage reduziert wird. Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen müssen die die konkreten Maßnahmen hinreichend bestimmt benennen. Die Festsetzung "Lärmschutz H = 5 m" genügt nicht.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 8, § 1 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Nr. 24 ;
Fundstellen
BRS 63, 156
BauR 2001, 363
UPR 2001, 237