Der Antragsteller, der Eigentümer des ca. 20 m x 35 m großen Flurstücks 1610/190 auf der Südseite der Tirpitzstraße in C ist, wandte sich gegen den Bebauungsplan M-390 D, soweit er das Grundstück des Antragstellers als private Grünfläche festsetzt.
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