Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 22. Januar 2021 abgeändert und der Streitwert auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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