Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage
BVerwG, Urteil vom 06.09.1968 - Aktenzeichen IV C 96.66
DRsp Nr. 1996/26002
Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage
1. Werden in einer Ortssatzung Einheitssätze je laufenden Meter Straßenlänge festgesetzt, so ist es nicht rechtmäßig, gleiche Einheitssätze für Straßen zugrunde zu legen, die in ihrer Breite um mehr als zwei Meter voneinander abweichen.2. Die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage sind in einer Ortssatzung dann nicht geregelt, wenn dort lediglich die öffentliche Bekanntgabe der Herstellung, eine Herstellung entsprechend dem Verkehrserfordernis oder ein Ausbau im Sinne der städtischen Ausbaupläne verlangt werden.
Normenkette:
BBauG § 130 Abs. 1; BBauG § 132 Nr. 4;
Gründe:
I.
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