OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 08.02.2001
7a D 169/98.NE
Normen:
BauGB § 30 Abs. 3, § 34 ; BauNVO § 1 Abs. 10, § 11 Abs. 3 ; BNatSchG 1993 §§ 8, 8a ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1052
UPR 2001, 280

Festsetzungen für Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 7a D 169/98.NE

DRsp Nr. 2001/14130

Festsetzungen für Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet

»§ 1 Abs. 10 BauNVO ermächtigt zu in einem Gewerbegebiet vorhandene Einzelhandelsbetriebe erfassende Festsetzungen, wenn die Einzelhandelsbetriebe im Hinblick auf die an die Geschoßfläche anknüpfende Regelvermutung des § 11 Abs.3 S. 3 BauNVO im Gewerbegebiet an sich unzulässig sind. Die Festsetzungsmöglichkeit besteht ungeachtet der Frage, ob die vorhandene Einzelhandelsbetriebe auf Grund individueller Besonderheiten die Schwelle zur Gebietsunverträglichkeit konkret noch nicht überschritten haben. § 8a BNatSchG 1993 fordert die Festsetzungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht, wenn auf Grund eines einfachen Bebauungsplans kein Eingriff in Natur und Landschaft in Betracht kommt.«

Normenkette:

BauGB § 30 Abs. 3, § 34 ; BauNVO § 1 Abs. 10, § 11 Abs. 3 ; BNatSchG 1993 §§ 8, 8a ;
Fundstellen
BauR 2001, 1052