VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 07.12.1998
3 S 3113/97
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6;
Fundstellen:
VBlBW 1999, 174

Festsetzungen im Bebauungsplan und Maß der Realisierbarkeit

VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 07.12.1998 - Aktenzeichen 3 S 3113/97

DRsp Nr. 2009/19237

Festsetzungen im Bebauungsplan und Maß der Realisierbarkeit

Die Ausweisung einer privaten Grünfläche ist nicht schon deshalb unwirksam, weil die Planung aufgrund des Bestandsschutzes einzelner baulicher Anlagen punktuell in absehbarer Zeit nicht vollständig realisierbar ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die tatsächlichen Verhältnisse derart massiv und offenkundig vom Planinhalt abweichen, daß die Festsetzung bei einer auf den Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung ungeeignet ist, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Östlich der Grundelbachstraße" der Antragsgegnerin vom 1.12.1993.