VG Stade, vom 27.05.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 78/81
OVG Niedersachsen, vom 08.03.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 131/83
Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung eines Bebauungsplans; Aufhebung eines als ungültig erkannten Bebauungsplans; Rückwirkende Inkraftsetzung eines ursprünglichen fehlerhaften Bebauungsplans
BVerwG, Urteil vom 21.11.1986 - Aktenzeichen 4 C 60.84
DRsp Nr. 2009/19495
Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung eines Bebauungsplans; Aufhebung eines als ungültig erkannten Bebauungsplans; Rückwirkende Inkraftsetzung eines ursprünglichen fehlerhaften Bebauungsplans
1. Die höhere Verwaltungsbehörde als Plangenehmigungsbehörde ist nicht befugt, die Nichtigkeit einer von ihr erteilten und von der Gemeinde inzwischen ortsüblichen bekanntgemachten Genehmigung eines Bebauungsplans durch Bescheid gegenüber der Gemeinde festzustellen.2. Auch ein als ungültig erkannter Bebauungsplan ist abgesehen von der gerichtlichen Nichtigkeitserklärung im Normenkontrollverfahren - in dem für die Aufhebung von Bebauungsplänen geltenden Verfahren aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Beruht die Ungültigkeit des Plans auf einem Verfahrens- oder Formfehler, hat die Gemeinde darüber zu entscheiden, ob sie den Plan, statt ihn aufzuheben, unter Behebung des Fehlers und Wiederholung des nachfolgenden Verfahrens rückwirkend in Kraft setzt.