Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde entscheidet gemäß §
Vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 22. April 2016 -
Die von den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin aus eigenem Recht (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG) erhobene Streitwertbeschwerde, die nach der Beschwerdebegründung auf eine Erhöhung des auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzten Streitwerts auf einen in die Wertstufe bis 19.000,00 Euro fallenden Streitwert abzielt, ist zwar zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|