Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung
BVerwG, Urteil vom 13.06.1973 - Aktenzeichen IV C 66.71
DRsp Nr. 2009/19923
Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung
Die Einteilung der Fläche einer Erschließungsstraße in Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkfläche und Grünstreifen braucht in der Ortssatzung nicht als Merkmal der endgültigen Herstellung vorgesehen zu werden, wohl aber Entwässerung und Beleuchtung. Fehlt in der Satzung ein "Einrichtungsprogramm", so ist nicht von einer stillschweigend bestimmten "Normalausstattung" auszugehen (Fortsetzung der Rechtsprechung im Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 10).
Normenkette:
BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 132 Nr. 4;
Gründe:
I.
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