Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu gleichen Teilen zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren die Aufhebung der Sperrung einer Treppe, die als öffentlicher Weg gewidmet ist, sowie provisorische Maßnahmen zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustands.
Das Verwaltungsgericht hat den dazu eingebrachten Antrag nach §
Mit ihrer Beschwerde verfolgen sie ihr Begehren weiter. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
II.
Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet. Die Antragsteller haben keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht (§
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