Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 19. Juli 2013 wird geändert.
II.Nr. 3.1.4 der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamts Coburg vom 1.Februar 2012 in der Fassung, die sie durch die Erklärungen des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth vom 19. Juli 2013 erhalten hat, wird aufgehoben.
III. IV. V.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|