Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns
BGH, vom 06.12.1984 - Aktenzeichen VII ZR 277/83
DRsp Nr. 1996/14120
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns
Die Klausel eines Fensterherstellers, wonach bei Einschluß der Montage bei Anlieferung 90 % der Werklohnsumme fällig sind, verstößt gegen § 9, 11 Nr. 2 AGB-Gesetz.