Die Klägerin, eine Sparkasse, verlangt Herausgabe zweier Bürgschaftsurkunden auf erstes Anfordern, die sie einer von den Beklagten, zwei großen Bauaktiengesellschaften, gebildeten Arbeitsgemeinschaft K übergeben hat.
Beide Bürgschaften sichern Forderungen der Arbeitsgemeinschaft gegen die Fa. A H (im Folgenden: Hauptschuldner).
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