(a) »Das BerGer. hat die von der Bekl. erklärte Aufrechnung ohne weitere Sachprüfung an dem Aufrechnungsverbot in Ziffer III 4 der Allg. Geschäftsbedingungen der Kl. [Wortlaut s. o. im Leitsatz (d)] scheitern lassen. ... [Zu Unrecht] beanstandet die Revision, daß das BerGer. es unterlassen habe, Feststellungen darüber zu treffen, ob im vorl. Fall die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts (§§ 320, 273 BGB) erfüllt seien. ...
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