Der Kläger, Inhaber eines Autohauses in Wien, verlangt vom Beklagten Rückgewähr einer restlichen Kaufpreisanzahlung für einen Motorsegler, den er mit Vertrag vom 2. Oktober 1981 zum Preis von 169.010,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer vom Beklagten gekauft hat. Die Lieferung des Schiffes sollte ab Düsseldorf erfolgen; es sollte sofort nach der Schiffsmesse in Düsseldorf (Januar 1982) übernommen werden. Als Posterfarbe war vereinbart: "original Beneteau Orange". Auf den Kaufpreis sollten 50 % sofort überwiesen, der Rest bei Übernahme bezahlt werden. Dem Vertrag lagen die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Beklagten zugrunde.
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