Formularmäßiges Hinausschieben des Verjährungsbeginns; Unterbrechung der Gewährleistungsfrist durch Erhebung von Mängelrügen gegenüber dem Bürgen)
OLG Celle, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 13 U 271/99
DRsp Nr. 2001/4977
Formularmäßiges Hinausschieben des Verjährungsbeginns; Unterbrechung der Gewährleistungsfrist durch Erhebung von Mängelrügen gegenüber dem Bürgen)
»1. Die Klausel in einem Generalübernehmervertrag, wonach die Gewährleistungsfrist erst beginnt, wenn alle Mängel ordnungsgemäß beseitigt sind, verstößt gegen § 9 Abs. 1, 2 Nr. 1AGBG, da sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt.2. Eine Unterbrechung der Gewährleistungsansprüche tritt nicht dadurch ein, daß der Auftraggeber Mängelrügen gegenüber dem Bürgen erhebt. Das Schicksal der Bürgschaftsschuld und der gesicherten Hauptschuld sind unabhängig voneinander.«