BayObLG - Beschluss vom 23.03.2004
Verg 3/04
Normen:
GWB § 97 Abs. 5 § 121 Abs. 1 ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 § 25a ;
Fundstellen:
BayObLGZ 2004 Nr. 16
BayObLGZ 2004, 69
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern - 120.3-3194.1-63-12/03/04 - 24.02.2004,

Fortgang des Vergabeverfahrens bei zunächst angenommener Zuschlagsfähigkeit eines konstruktiv-gestalterisch vom Leistungsverzeichnis abweichenden Nebenangebots

BayObLG, Beschluss vom 23.03.2004 - Aktenzeichen Verg 3/04

DRsp Nr. 2004/7365

Fortgang des Vergabeverfahrens bei zunächst angenommener Zuschlagsfähigkeit eines konstruktiv-gestalterisch vom Leistungsverzeichnis abweichenden Nebenangebots

»1. Gestaltung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags. 2. Gibt die Vergabestelle im Verhandlungsverfahren zu erkennen, dass sie ein Nebenangebot trotz konstruktiv-gestalterischer Abweichungen von den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses als zuschlagsfähig einstuft, so hindert das nicht, diese Abweichungen in der abschließenden Wertung unter dem Gesichtspunkt der Zuschlagskriterien Konstruktion und Gestaltung als nachteilig zu berücksichtigen.«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 5 § 121 Abs. 1 ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 § 25a ;

Gründe:

I.