Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten des BBauG; Verteilung des Erschließungsaufwands
BVerwG, Urteil vom 23.08.1974 - Aktenzeichen IV C 38.72
DRsp Nr. 2009/19378
Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten des BBauG; Verteilung des Erschließungsaufwands
1. Ein unter der Geltung des früheren Landesrechts ausgesprochener Beitragserlaß ist bei Abrechnung nach dem neuen Erschließungsbeitragsrecht aufrechtzuerhalten, wenn er auch nach dem Bundesbaugesetz erfolgen könnte (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 47.67 - BayVBl 1970, 65).2. Bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes kann die Gemeinde die nach dem geltenden Plan zulässige bauliche Nutzung (zweigeschossige Wohnbauten) auch für diejenigen Grundstücke im Baugebiet zugrunde legen, die vor der Planung bebaut worden sind und infolgedessen rechtmäßig baulich stärker, als nach dem Plan zulässig, genutzt werden (2 ½ und 3 Geschosse).
Normenkette:
BBauG § 131;
Gründe:
I.
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