BVerwG - Urteil vom 23.08.1974
IV C 38.72
Normen:
BBauG § 131;
Fundstellen:
BauR 1974, 4080
BRS 37 Nr. 109
Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10
KStZ 1975, 112
ZMR 1975, 92

Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten des BBauG; Verteilung des Erschließungsaufwands

BVerwG, Urteil vom 23.08.1974 - Aktenzeichen IV C 38.72

DRsp Nr. 2009/19378

Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten des BBauG; Verteilung des Erschließungsaufwands

1. Ein unter der Geltung des früheren Landesrechts ausgesprochener Beitragserlaß ist bei Abrechnung nach dem neuen Erschließungsbeitragsrecht aufrechtzuerhalten, wenn er auch nach dem Bundesbaugesetz erfolgen könnte (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 47.67 - BayVBl 1970, 65). 2. Bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes kann die Gemeinde die nach dem geltenden Plan zulässige bauliche Nutzung (zweigeschossige Wohnbauten) auch für diejenigen Grundstücke im Baugebiet zugrunde legen, die vor der Planung bebaut worden sind und infolgedessen rechtmäßig baulich stärker, als nach dem Plan zulässig, genutzt werden (2 ½ und 3 Geschosse).

Normenkette:

BBauG § 131;

Gründe:

I.