Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§
Das Berufungsurteil wird bereits durch seine Hauptbegründung getragen.
1. Die Feststellung des Berufungsgerichts, daß das Bauvorhaben der Kläger als ein solches im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zum Zeitpunkt der Antragstellung planungsrechtlich zulässig war, läßt Rechtsfehler nicht erkennen und wird auch von der Revision nicht angegriffen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|