Fortwirkung des Enteignungsbeschlusses trotz Nichtzahlung der Entschädigung
BGH, Urteil vom 12.07.1973 - Aktenzeichen III ZR 120/72
DRsp Nr. 1996/14905
Fortwirkung des Enteignungsbeschlusses trotz Nichtzahlung der Entschädigung
Der Enteignungsbeschluß ist trotz Nichtzahlung der Entschädigung innerhalb eines Monats nicht aufzuheben, wenn der Enteignungsbegünstigte bei der Anhörung zu dem Aufhebungsantrag unverzüglich zahlt.