BVerwG vom 06.05.1992
4 N 2.92
Normen:
BauGB § 215;
Fundstellen:
BauR 1993, 695
DVBl 1993, 1096
NVwZ 1994, 273

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung, Behebung von Fehlern; Beheben von Mängeln, rückwirkendes Inkraftsetzen

BVerwG, vom 06.05.1992 - Aktenzeichen 4 N 2.92

DRsp Nr. 1996/15636

Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung, Behebung von Fehlern; Beheben von Mängeln, rückwirkendes Inkraftsetzen

Auch wenn ein Bebauungsplan wegen eines formellen Fehlers im Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt worden ist, kann ihn die Gemeinde durch Wiederholung des nachfolgenden Verfahrens erneut in Kraft setzen. Gegenüber der kraft Gesetzes eintretenden rückwirkenden Heilung von Bebauungsplänen ( BVerwGE 66, 116) besteht eine andere Rechtslage.

Normenkette:

BauGB § 215;
Fundstellen
BauR 1993, 695
DVBl 1993, 1096
NVwZ 1994, 273