OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - (Vorlage-) Beschluß vom 09.02.1981 - 6 C 23/79,
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit rückwirkender Heilung von gegen § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1976 verstoßenden Bebauungsplänen
BVerwG, Beschluß vom 18.08.1982 - Aktenzeichen 4 N 1.81
DRsp Nr. 1996/28090
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1976 verstoßenden Bebauungsplänen
1. § 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 ist unmittelbar auf einen Bebauungsplan anwendbar, der vor dem Inkrafttreten der sog. Beschleunigungsnovelle zum BBauG am 1. August 1979 von der Gemeinde beschlossen, dessen Genehmigung aber erst nach diesem Datum bekanntgemacht worden ist.2. Gegen die rückwirkende "Heilung" nach § 183f Abs. 2 in Verbindung mit § 155b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 von vor dem 1. August 1979 bekanntgemachten vorzeitigen Bebauungsplänen, bei denen die "zwingenden Gründe" im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1976 falsch beurteilt worden sind, bestehen - auch verfassungsrechtlich - keine Bedenken.