OVG Berlin - Urteil vom 26.11.1999
2 A 6.95
Normen:
VwGO § 47 ; BauGB § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 5, Abs. 6, §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 15, §§ 40, 42 Abs. 2, § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2, § 214 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BRS 62, 162
BauR 2000, 1295

Frühzeitige Bürgerbeteiligung; Ausweisung einer privaten Grünfläche aus Gründen städtebaulichen Denkmalschutzes)

OVG Berlin, Urteil vom 26.11.1999 - Aktenzeichen 2 A 6.95

DRsp Nr. 2000/8624

Frühzeitige Bürgerbeteiligung; Ausweisung einer privaten Grünfläche aus Gründen städtebaulichen Denkmalschutzes)

»1. Es entspricht der Funktion der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 BauGB), neben den Planungsbetroffenen auch engagierten und fachkundigen örtlichen Organisationen - wie z.B. Heimatvereinen - die Möglichkeit einzuräumen, in den Planungsprozeß bis dahin noch nicht in ihrer Bedeutung erkannte Belange einzuführen, die in die planerische Abwägung einzustellen sind und gegebenenfalls durch entsprechende planerische Festsetzung berücksichtigt werden können.