Es ist hier nicht der Ort, sich intensiver mit einer der größten Schwächen aller Bauprozesse zu beschäftigen, nämlich mit unzulänglichen Beweisbeschlüssen, die dann notwendigerweise unzulängliche Ergebnisse und falsche Entscheidungen nach sich ziehen.
Dazu könnte man allein zum Mängelrecht jederzeit ein kleines Buch verfassen, aber das ist hier nicht unser Thema.
Unser Thema sind Honorarklagen, und bei diesen spielen gerichtliche Beweisbeschlüsse und die dadurch, wie soll ich sagen, hervorgerufenen Gutachten und die darauf wiederum basierenden Entscheidungen eine wichtige und leider oft unheilvolle Rolle.
Es kommt leider vor, dass Gerichte die Entscheidung über die Berechtigung einer Honorarklage dem Grunde und der Höhe nach vollständig an Sachverständige abtreten. In diesen Fällen wird einfach die Gerichtsakte an einen Honorarsachverständigen geschickt mit der sinngemäßen Aufforderung: Mach mal! Ermittle, ob und in welcher Höhe dem Kläger hier ein Honorar zusteht!
Damit wird natürlich den Sachverständigen auch die Entscheidung überlassen, ob eine prüffähige Rechnung vorliegt, obwohl das klar eine Rechtsfrage ist.
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