OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.03.2020
10 A 1973/19
Normen:
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-5; BauNVO § 15;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 307/17

Gebietswahrungsanspruch der Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans liegenden Grundstücks; Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses hinsichtlich Rücksichtnahmegebots; Zulassung der Berufung hinsichtlich Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2020 - Aktenzeichen 10 A 1973/19

DRsp Nr. 2020/5227

Gebietswahrungsanspruch der Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans liegenden Grundstücks; Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses hinsichtlich Rücksichtnahmegebots; Zulassung der Berufung hinsichtlich Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. trägt diese selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 86 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-5; BauNVO § 15;

Gründe

Der zulässige Antrag ist unbegründet.