Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine den Beigeladenen von der Beklagten erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
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