OVG Saarland - Beschluss vom 31.01.2023
2 A 15/23
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; LBO § 3 Abs. 1 Nr. 1; LBO § 13 Abs. 1 S. 1; LBO § 57 Abs. 2; LBO § 82 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 17.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 731/21

Gefahrerforschungsmaßnahmen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde; Überwachung der Einhaltung der Instandhaltungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem § 3 Abs. 1 Nr. 1 LBO hinsichtlich standsicherheitsgefährdeter baulicher Anlagen; Kontrolle der Standsicherheit und ein Tätigwerden zur Abhilfe bei sich aus einer im Einzelfall fehlenden Standsicherheit ergebenden Gefährdungen für Leib und Leben von Personen als bauaufsichtliche Aufgaben; Besondere Schwierigkeit einer Rechtssache im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

OVG Saarland, Beschluss vom 31.01.2023 - Aktenzeichen 2 A 15/23

DRsp Nr. 2023/2287

Gefahrerforschungsmaßnahmen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde; Überwachung der Einhaltung der Instandhaltungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem § 3 Abs. 1 Nr. 1 LBO hinsichtlich standsicherheitsgefährdeter baulicher Anlagen; Kontrolle der Standsicherheit und ein Tätigwerden zur Abhilfe bei sich aus einer im Einzelfall fehlenden Standsicherheit ergebenden Gefährdungen für Leib und Leben von Personen als bauaufsichtliche Aufgaben; Besondere Schwierigkeit einer Rechtssache im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO