Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 18. Februar 2018 (VK 2-122/17) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 5.000 Euro festgesetzt.
I.
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