Der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 12.5.2014 wird hinsichtlich der unter II. erfolgten Gebührenfestsetzung aufgehoben. Die Sache wird insoweit an die 2. Vergabekammer zur erneuten Prüfung und Festsetzung der Gebühr zurückverwiesen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 11.212,50 € für ein mit Beschluss vom 12.05.2014 eingestelltes Vergabenachprüfungsverfahren.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|