VGH Bayern - Beschluss vom 21.12.2021
2 NE 21.2669
Normen:
VwGO § 47 Abs. 6;

Geltendmachung einer eine möglichen Verletzung des Abwägungsgebots bei einem Bebauungsplan

VGH Bayern, Beschluss vom 21.12.2021 - Aktenzeichen 2 NE 21.2669

DRsp Nr. 2022/1731

Geltendmachung einer eine möglichen Verletzung des Abwägungsgebots bei einem Bebauungsplan

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 6;

Gründe

Der zulässige Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO ist unbegründet.