Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung (§§
1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinn von §
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